Elternverein

Diese Seiten informieren Sie über die Aufgaben und Aktivitäten des Elternvereines an unserer Schule.

Was ist der Elternverein?

Der Elternverein einer Schule ist eine im Schulunterrichts-Gesetz verankerte Interessensvertretung aller Eltern und er steht allen Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülern einer Schule offen.

Die Mitglieder des Elternvereines unterstützen diesen mit einem Jahresbeitrag (zur Zeit: 15 € / Jahr; Eltern von Geschwisterkinder zahlen einmal den Elternvereinsbeitrag). Zu den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Elternvereines entsenden die Eltern einer Klasse die/den Klassenelternvertreter/in.

Wofür wird der Elternvereinsbeitrag verwendet?

Der Elternverein unterstützt:

  • Schulveranstaltungen
  • SchülerInnen, die finanzielle Hilfe bei schulbezogenen Veranstaltungen wie Schikurse, Schulsportwochen, Schüleraustausch, etc., benötigen
  • die Schule mit zusätzlichen Unterrichtsmaterialien, Sachgegenständen (Spinde, Beamer,…) und bei sonstigen Ausgaben, die vom Schulerhalter nicht finanziert werden können
  • mit je 10% der eingegangenen Elternvereinsbeiträge die drei Oberstufenzweige (Nawi,- Sprach- und Kreativzweig), die Bibliothek und abwechselnd eine 5. Einrichtung

Was kann der Elternverein?

Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen, die vom Schulleiter geprüft und mit den Eltern besprochen werden müssen.

Im Schulgemeinschaftsausschuss beraten und beschließen je drei Elternvertreter gemeinsam mit drei Lehrer- und drei Schülervertretern über wichtige Fragen des schulischen (Zusammen-)Lebens.

Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

Der SGA, bestehend aus je 3 Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter/innen unter der Leitung der/des Schulleiter/in, behandelt vor allem Fragen der Zusammenarbeit (Schulzeitgestaltung, die Organisation der schulautonom freien Tage, Hausordnung u.v.m.) zwischen den Schulpartnern.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Abstimmungen von Anträgen, die finanzielle Aufwendungen erfordern (Schulveranstaltungen im In- und Ausland, die länger als 3 Tage dauern; Anschaffungen für die Schule; u.v.m.).

SGA-Vertretung:

Mag. Gert Haubenhofer

Dipl.- Ing. Lejla Muslic-Ascerija

Mag. Stefan Börger

Ersatzmitglieder:
Andreas Fortmüller
Claudia Ebert

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Was ist der Elternverein?
Der Elternverein einer Schule ist eine im Schulunterrichts-Gesetz verankerte Interessensvertretung aller Eltern und er steht allen Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülern einer Schule offen.
Die Mitglieder des Elternvereines unterstützen diesen mit einem Jahresbeitrag (zur Zeit: 15 € / Jahr; Eltern von Geschwisterkinder zahlen einmal den Elternvereinsbeitrag). Zu den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Elternvereines entsenden die Eltern einer Klasse die/den Klassenelternvertreter/in.

Wofür wird der Elternvereinsbeitrag verwendet?
Der Elternverein unterstützt:

  • Schulveranstaltungen
  • SchülerInnen, die finanzielle Hilfe bei schulbezogenen Veranstaltungen wie Schikurse, Schulsportwochen, Schüleraustausch, etc., benötigen
  • die Schule mit zusätzlichen Unterrichtsmaterialien, Sachgegenständen (Spinde, Beamer,…) und bei sonstigen Ausgaben, die vom Schulerhalter nicht finanziert werden können
  • mit je 10% der eingegangenen Elternvereinsbeiträge die drei Oberstufenzweige (Nawi,- Sprach- und Kreativzweig), die Bibliothek und abwechselnd eine 5. Einrichtung

Was kann der Elternverein?
Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen, die vom Schulleiter geprüft und mit den Eltern besprochen werden müssen.
Im Schulgemeinschaftsausschuss beraten und beschließen je drei Elternvertreter gemeinsam mit drei Lehrer- und drei Schülervertretern über wichtige Fragen des schulischen (Zusammen-)Lebens.

Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Der SGA, bestehend aus je 3 Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter/innen unter der Leitung der/des Schulleiter/in, behandelt vor allem Fragen der Zusammenarbeit (Schulzeitgestaltung, die Organisation der schulautonom freien Tage, Hausordnung u.v.m.) zwischen den Schulpartnern.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Abstimmungen von Anträgen, die finanzielle Aufwendungen erfordern (Schulveranstaltungen im In- und Ausland, die länger als 3 Tage dauern; Anschaffungen für die Schule; u.v.m.).

SGA-Vertretung:
Mag. Gert Haubenhofer
Dipl.- Ing. Lejla Muslic-Ascerija
Mag. Stefan Börger
Ersatzmitglieder:
Andreas Fortmüller
Claudia Ebert

Antragsformular Download

 Antragsformular liegt auch im Sekretariat auf. Bitte vollständig und leserlich ausfüllen: Name, Veranstaltung, Kontoverbindung, Einkommensnachweis. Formular in den Elternvereins-Postkasten in der Aula einwerfen.

Kontakt

Der Elternverein ist unter folgender E-Mail Adresse erreichbar: elternverein@klusemann.at

 

EV-Vorstand

Mag. Gert Haubenhofer

Mag. Gert Haubenhofer

Obmann

Andreas Fortmüller

Andreas Fortmüller

Obmannstellvertreter

Dr. Klaus Starl

Dr. Klaus Starl

Kassier für das Konto "Klusemann Hauptkonto"

Anita Stiegler

Anita Stiegler

Kassierin für das Konto "KLEX"

Dipl.-Ing. Lejla Muslic-Ascerija

Dipl.-Ing. Lejla Muslic-Ascerija

Kassierin für das Konto "Klusemann Spindkonto"

Doris Stimpfl-Tiefenbacher

Doris Stimpfl-Tiefenbacher

Schriftführerin

Sandra Thiel

Sandra Thiel

Schriftführerin-Stellvertreterin